Nüüü,
Ich kenne mich damit nicht aus, deshalb die Frage.
Ich weiß nur, das man Kraftstoff als Betriebsstoff absetzen kann.
Und an der abgesetzten menge kann man doch auch den Verbrauch festmachen?
Es sollte für Stationäre Maschinen wie Hochdruckreiniger und dergleichen Heizöl zulässig sein, auch der Schlepper zum Gülle rühren und dergleichen, wenn er den nur auf dem Hof arbeitet.
Aber wie gesagt, ich bin kein Steuerfachmann und will hier auch keinem was unterstellen oder sonstwas.
Guddie Ronnie

Ein Botaniker ist sowas wie ein Cowboy, der auf einem Pony reitet 