Ronnie hat geschrieben:Solange keiner einen Nachweis dafür erbringen muss ob die Steuerbefreiung gerechtfertigt ist, wird es wohl so bleiben.
Mir ist das ganze egal, ich habe einen Schlepper, etwas Grund, Grün, alles gut, hätte aber auch keinen Schmerz damit, den zu versteuern.
Guddie Ronnie
Irgendwie glaube ich dir den letzten Absatz nicht. Zumindest im Zusammenhang mit dem ersten zitierten Absatz nicht. Weil du dann wüßtest, dass noch nie kein Nachweis verlangt wurde. Der wurde (zumindest in den alten Bundesländern) immer bei der Beantragung der grünen Nummer/Steuerbefreiung fällig. Zu Zeiten des Finanzamts war es die Selbstauskunft mit Bestätigung des Ortslandwirts bzw. der Gemeinde und der BG Bescheid und seitdem der Zoll zuständig ist, wird ein Nachweis zur Teilnahme am Wirtschaftskreislauf gefordert (meist ein Steuerbescheid).
Und selbst dann ist das noch keine Garantie. Sowohl unser Hirsch als Zweitschlepper sowie auch der Zweitschlepper unseres Nachbarn werden besteuert. Trotz Landwirtschaft und aller Nachweise. Weil sie aus Sicht des Sachbearbeiters Luxus darstellen, da zur Bewirtschaftung von 10, 5 bzw knapp 8ha ein Trecker vollkommen ausreicht. Also entweder erzählst du absolute Schwitten, Deine Nachbarn haben grüne Nummern trotz Steuerpflicht oder Euer Zoll ist ausgewöhnlich tolerant.
Gruß
