rima0900 hat geschrieben:Er könnte auch behaupten der TE hat die Steine bei der Instandhaltung des Weges entfernt oder ihm wolle irgendjemand eins auswischen...
Du musst bedenken, dass da ein Richter sitzt der beide Parteien nicht kennt und sich nicht unbedingt ein Bild von der Situation machen kann. Möglicherweise hatte er auch noch nie was mit Grenzsituationen in der Land-/Forstwirtschaft zu tun, so bei uns geschehen... Oder es geht mit Wortklauberei los, indem erstmal geklärt werden muss ob die Abmarkung ein Teil der Vermessung ist oder die Vermessung ein Teil der Abmarkung und solche Späße
Genau so ist es. Und mit "es ist logisch" braucht man gar nicht erst zu kommen - da werden die unlogischten Dinge zur Normalität erklärt...
Ich bleib auch bei der Meinung, ohne schlagkräftige Beweise (wie Bilder die ihn beim Ausackern und anschließendem Entfernen zeigen etc.) wird das meist auf einen Vergleich hinauslaufen (oder aber auf einen jahrelangen Rechtsstreit mit ungewissem Ausgang).
Diese Dinge mit Eisenbahnschwellen oder gar umgedrehten Eggen bewähren sich in der Realität oft nicht, meist ist man am Ende selbst der gelackmeierte und bleibt auf dem Schaden sitzen bzw. handelt sich noch mehr finanziellen Schaden ein.
In Wahrheit sind solche Dinge oft nur sehr schwer beizulegen, vor allem dann, wenn wie bei dir der rechtmäßige Besitzer des Weges (hier die Gemeinde) nicht unbedingt Anlass zum Handeln sieht.
lg Ugruza