Aktuelle Zeit: Mo Apr 29, 2024 19:16
AEgro hat geschrieben:Paule hat geschrieben, daß er eine grobe Berechnung gemacht hat, um den Düngerbedarf zu kalkulieren, damit er seinen Einkauf darauf ausrichten kann.
Mehr nicht.
Er hat nicht geschrieben, daß er die Düngung dann so durchzieht.
Im Gegenteil, er fragt an wie andere es handhaben.
Schätz ihr bloß ?
Oder bestellt/kauft ihr immer so wie immer ?
Im Prinzip mach ich eine änliche Berechnung wie er für meinen Bedarf/Düngervorkauf.
Ich kann mir auch schlecht vorstellen, wie man betriebswirtschaftlich sinnvoll arbeiten kann, wenn man erst zum Zeitpunkt des Düngerbedarfs anfängt zu rechnen, um dann evtl. zu merken, der Dünger reicht nicht.
Fahrt ihr dann erst los und besort den Dünger im Handel, wenn ihr z. B. N-min-Ergebnisse habt, oder merkt, das Wi. getreide bestockt schlechter als erwartet ?
Wenn Paule oder ich großzügig den Bedarf rechnen, und im Laufe der Vegetation dann doch nicht allen Dünger brauchen, überlagern oder damit folgende Zw.frucht düngen,
verstößt das dann gegen die neue DüVo ?
Gruß AEgro
voro hat geschrieben:Die Ochsen solltet ihr nicht melken!
Schmeckt nicht!
elchtestversagt hat geschrieben:"Normalerweise" mache ich das genauso.
Aber nur noch bis 2022.
Denn dann kommt die Stoffstrombilanz für alle.
Und dann gilt "gekauft im Kalenderjahr= Verbraucht im Kalenderjahr".
Sprich überlagern ist nicht mehr drin.
Nick hat geschrieben:elchtestversagt hat geschrieben:"Normalerweise" mache ich das genauso.
Aber nur noch bis 2022.
Denn dann kommt die Stoffstrombilanz für alle.
Und dann gilt "gekauft im Kalenderjahr= Verbraucht im Kalenderjahr".
Sprich überlagern ist nicht mehr drin.
Ist das so? Ich gehe schon davon aus das Vorräte berücksichtigt werden können.
mfg
Nick hat geschrieben:elchtestversagt hat geschrieben:"Normalerweise" mache ich das genauso.
Aber nur noch bis 2022.
Denn dann kommt die Stoffstrombilanz für alle.
Und dann gilt "gekauft im Kalenderjahr= Verbraucht im Kalenderjahr".
Sprich überlagern ist nicht mehr drin.
Ist das so? Ich gehe schon davon aus das Vorräte berücksichtigt werden können.
mfg
adefrankl hat geschrieben:Da bin ich dann auf die Vorgabe gestoßenb, dass bei gefrohrenen Boden (wenn der am Tag der Ausbringung durch Auftauen dann aufnahmefähig ist) man maximal 60 kg N/ha düngen darf.
Wini hat geschrieben:Wir bestellen auch in Zukunft einen Teil des Kalkammons auf den Namen des Altenteilers.
countryman hat geschrieben:@Wini,
auf den flachen Kuppen bringen mastige Bestände nix, wenn sie im Frühsommer vertrocknen. Den N findest du dann tatsächlich im Graben oder Brunnen wieder. Lieber auf eine realistische Ertragserwartung düngen.
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