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Termin 1. Düngergabe

Hier ist Platz für alles was auf dem Acker wächst ;-).
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Re: Termin 1. Düngergabe

Beitragvon Grenzwächter » Fr Dez 29, 2017 10:33

Ich mach das genauso. Ich rechne wenn ich den Fruchtplan fertig habe die Düngermengen auf max aus.Bestelle die Mengen dann zum richtigen Preis und was am Ende über ist, fließt ins nächste Jahr und so weiter.
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Re: Termin 1. Düngergabe

Beitragvon elchtestversagt » Fr Dez 29, 2017 11:30

"Normalerweise" mache ich das genauso.
Aber nur noch bis 2022.
Denn dann kommt die Stoffstrombilanz für alle.
Und dann gilt "gekauft im Kalenderjahr= Verbraucht im Kalenderjahr".
Sprich überlagern ist nicht mehr drin.
Allerdings wenn ihr bis dahin eine Überprüfung habt, dann gilt dasselbe.
Denn die Düngebedarfsermittlung ist dann fix.
Sprich auch dann ist nichts mit "Übermengen".

Meinen Dünger hab ich jedes Jahr zu 80% schon "vorgekauft" und brauch nichts dafür zu bezahlen....
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Re: Termin 1. Düngergabe

Beitragvon Bauerntrampel » Fr Dez 29, 2017 12:42

AEgro hat geschrieben:Paule hat geschrieben, daß er eine grobe Berechnung gemacht hat, um den Düngerbedarf zu kalkulieren, damit er seinen Einkauf darauf ausrichten kann.
Mehr nicht.
Er hat nicht geschrieben, daß er die Düngung dann so durchzieht.
Im Gegenteil, er fragt an wie andere es handhaben.
Schätz ihr bloß ?
Oder bestellt/kauft ihr immer so wie immer ?
Im Prinzip mach ich eine änliche Berechnung wie er für meinen Bedarf/Düngervorkauf.
Ich kann mir auch schlecht vorstellen, wie man betriebswirtschaftlich sinnvoll arbeiten kann, wenn man erst zum Zeitpunkt des Düngerbedarfs anfängt zu rechnen, um dann evtl. zu merken, der Dünger reicht nicht.
Fahrt ihr dann erst los und besort den Dünger im Handel, wenn ihr z. B. N-min-Ergebnisse habt, oder merkt, das Wi. getreide bestockt schlechter als erwartet ?
Wenn Paule oder ich großzügig den Bedarf rechnen, und im Laufe der Vegetation dann doch nicht allen Dünger brauchen, überlagern oder damit folgende Zw.frucht düngen,
verstößt das dann gegen die neue DüVo ?
Gruß AEgro


Natürlich spricht nichts gegen eine Vorab Planung. Das ist sogar sehr zu begrüßen. Nur wenn diese dermaßen gravierend von den Vorgaben abweicht, dann wird es schlichtweg eine Fehlplanung. Denn mal ganz grob gesagt, hat Paule nirgends einen Nmin Wert berücksichtigt außer bei Rübe und Mais. So und das kann dann schon nach hinten losgehen.
voro hat geschrieben:Die Ochsen solltet ihr nicht melken!
Schmeckt nicht!

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Re: Termin 1. Düngergabe

Beitragvon Nick » Fr Dez 29, 2017 12:44

elchtestversagt hat geschrieben:"Normalerweise" mache ich das genauso.
Aber nur noch bis 2022.
Denn dann kommt die Stoffstrombilanz für alle.
Und dann gilt "gekauft im Kalenderjahr= Verbraucht im Kalenderjahr".
Sprich überlagern ist nicht mehr drin.


Ist das so? Ich gehe schon davon aus das Vorräte berücksichtigt werden können.

mfg
Und der Herr sprach: "Lächle und sei froh es könnte schlimmer kommen. Und er lächelte und er war froh. UND es kam schlimmer.
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Re: Termin 1. Düngergabe

Beitragvon adefrankl » Fr Dez 29, 2017 14:27

Nick hat geschrieben:
elchtestversagt hat geschrieben:"Normalerweise" mache ich das genauso.
Aber nur noch bis 2022.
Denn dann kommt die Stoffstrombilanz für alle.
Und dann gilt "gekauft im Kalenderjahr= Verbraucht im Kalenderjahr".
Sprich überlagern ist nicht mehr drin.


Ist das so? Ich gehe schon davon aus das Vorräte berücksichtigt werden können.

mfg

Halte ich auch für unwahrscheinlich, dass Vorräte nicht berücksichtigt werden. Mit Sicherheit muss in die Stoffstrombilanz aufgenommen werden wenn man alte Vorräte zum Düngen verwendet. Dementsprechend muss es auch möglich sein Vorräte zu bilanzieren.
Wenn man die Vorräte korrekt angibt, dann sehe ich nicht wie ein Verstoß gegen die Düngeverordnung vorliegen soll, wenn die verbleibende Nettobilanz die Vorschriften erfüllt. Ansonsten könnte man auch keine Düngemittel vor dem 31.12. für das nächste Jahr einkaufen.
(Natürlich muss dann die Lagerung selbst vorschriftenkonform sein. Aber das ist eine andere Baustelle)
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Re: Termin 1. Düngergabe

Beitragvon Grenzwächter » Fr Dez 29, 2017 16:43

Nick hat geschrieben:
elchtestversagt hat geschrieben:"Normalerweise" mache ich das genauso.
Aber nur noch bis 2022.
Denn dann kommt die Stoffstrombilanz für alle.
Und dann gilt "gekauft im Kalenderjahr= Verbraucht im Kalenderjahr".
Sprich überlagern ist nicht mehr drin.


Ist das so? Ich gehe schon davon aus das Vorräte berücksichtigt werden können.

mfg


Denke das Lager berücksichtigt werden. Alles andere wäre totaler Nonsens.
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Re: Termin 1. Düngergabe

Beitragvon Paule1 » Sa Dez 30, 2017 11:08

Bei mir geht der nichtverbrauchte Dümger zurück zum Lagerhaus, die rechne den bis Juni(?) nicht abgeolten Dünger zurück.

Bei meiner groben Planung konnte ich selbstvertändlich die Durchschntl. N-Min Werte nicht berücksichtigen, außerdem hab ich bei meiner Planung den Silomais komplett nicht berücksichtigt, denn bei uns in der Gegend ist der Bedarf nicht vorhanden, selbst die Biogaser sind satt.
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Re: Termin 1. Düngergabe

Beitragvon Nordhesse » Sa Dez 30, 2017 16:00

2 * 100 Kg N auf Raps sollte man nirgendwo mehr hinschreiben.
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Re: Termin 1. Düngergabe

Beitragvon Paule1 » Sa Dez 30, 2017 17:18

Das läuft wie bei VW und den Holzheizöfen, nur nicht erwischen lassen :idea:

Was sind wir für verrückte Gesellschaft geworden.

Meinhistorischer Kachelofen wurde nach dem Kreig aufgebaut und den werde ich wegen dieser Umwelt-Aktivisten nicht abbauen :klug:
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Re: Termin 1. Düngergabe

Beitragvon Wini » Sa Dez 30, 2017 23:52

Genau.

Wir bestellen auch in Zukunft einen Teil des Kalkammons auf den Namen des Altenteilers.
Auf den flachgründigen Böden in Franken ist schließlich ohne eine N-Extragabe kein vernünftiger Landbau möglich.

Von Dünger überlagern halte ich nicht viel.

Ich habe mit dem Düngerrest einfach den Raps auf den schlechten Kuppen schon mal ordentlich aufgeladen.

Prost Neujahr
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Re: Termin 1. Düngergabe

Beitragvon Südbaden Bauer » So Dez 31, 2017 0:03

Da sollte man vielleicht mal Nitrat Proben ziehen... Das zu machen ist das eine, dann aber noch so damit prahlen das andere... n8
Die Menschheit will zurück zum Ursprung, aber nicht zu Fuß.
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Re: 60 kgN vormittags, Rest nachmittags?

Beitragvon Landwirt_R » Fr Jan 05, 2018 10:14

adefrankl hat geschrieben:Da bin ich dann auf die Vorgabe gestoßenb, dass bei gefrohrenen Boden (wenn der am Tag der Ausbringung durch Auftauen dann aufnahmefähig ist) man maximal 60 kg N/ha düngen darf.


Auf einer Versammlung sagten sie, dass 70N möglich sind. Ich bin auf Frost angewiesen, sonst geh ich unter. Deshalb habe ich bereits im Herbst 30N gegeben.
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Re: Termin 1. Düngergabe

Beitragvon countryman » Fr Jan 05, 2018 20:18

@Wini,
auf den flachen Kuppen bringen mastige Bestände nix, wenn sie im Frühsommer vertrocknen. Den N findest du dann tatsächlich im Graben oder Brunnen wieder. Lieber auf eine realistische Ertragserwartung düngen.
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Re: Termin 1. Düngergabe

Beitragvon Family Guy » Fr Jan 05, 2018 21:37

Wini hat geschrieben:Wir bestellen auch in Zukunft einen Teil des Kalkammons auf den Namen des Altenteilers.


Super Wini, und den bezahlst du dann als Privatausgabe?
Halt nein, auch der Landhändler freut sich über eine Zigarrenkiste voller Schwarzgeld.
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Düngen mit Verstand

Beitragvon adefrankl » Sa Jan 06, 2018 1:23

countryman hat geschrieben:@Wini,
auf den flachen Kuppen bringen mastige Bestände nix, wenn sie im Frühsommer vertrocknen. Den N findest du dann tatsächlich im Graben oder Brunnen wieder. Lieber auf eine realistische Ertragserwartung düngen.

Vor allem zu einer guten fachlichen Praxis sollte es für jeden Landwirt gehören eine möglichst gute Düngerausnutzung anzustreben und dass möglichst wenig davon in der Umwelt landet. Ich halte viele Regelungen der Düngeverordnung für Unsinnig. Aber eben nicht weil ich zu einen Freibrief für Überdüngung etc. möchte, sondern weil nicht wenige Regelungen darin gar nicht der Umwelt nutzen. Sie erschweren in so manchen Fällen eine fachgerechten Pflanzenbau (Beispiel Düngung auf morgendlich gefroren Boden), gefährden teilweise eine qualitativ hochwertige Produktion und einen Erhalt der Bodenfruchtbarkeit (Humusaufbau bindet Stickstoff) und sind in manchen Teilen sogar kontraproduktiv (z.B. Sperrfrist auf Grünland; Laut Versuchen am Spitalhof ist eine Güllegabe in Dezember oder Januar (nun verboten) besser als noch im September).

Und daher halte ich Planungen die Düngevorgaben grob zu umgehen (d.h. nicht nur unwichtige Details, sondern gegen den durchaus sinnvollen Grundansatz massiv verstoßen) für nicht akzeptabel. Nebenbei, aufgrund der ganzen Meldevorschriften und Steuerrecht dürfte der (angeblich) geplante Umgehungsversuch auch nicht gerade Erfolgversprechend sein. Da müsste dann schon statt KAS dan Konkali auf der Rechnung stehen. Aber wahrscheinlich steht dann bald eine SEK auf dem Hof, weil vermutet wird dass der verdeckt bezogene KAS zur Sprengstoffproduktion verwendet werden könnte (bei KAS und ähnlichen gibt es genaue Meldepflichten bei Verkäufen. Und auch beim Händler muss die Ein- und Ausgangsbilanz stimmen)
Die Geschichte von "Des Kaisers neue Kleider" würde heutzutage mit einer Hausdurchsuchung im Elternhaus des Kindes enden.
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