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Termin 1. Düngergabe

Hier ist Platz für alles was auf dem Acker wächst ;-).
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Re: Termin 1. Düngergabe

Beitragvon Paule1 » Sa Jan 06, 2018 10:18

Und was ist mit der Technik?

Darf ich da mit meinem alten Bögballe Streuer überhaupt noch Dünger streuen?

https://www.ebay-kleinanzeigen.de/s-anzeige/bogballe-duengerstreuer-bl600/774377832-276-8566
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Re: Termin 1. Düngergabe

Beitragvon Bauerntrampel » Sa Jan 06, 2018 11:24

Sagt mal, ist es so schwer, selbst mal einen Blick in die entsprechenden Gesetzestexte zu werfen?
http://www.gesetze-im-internet.de/d_v_2017/

§11 Anforderungen an die Geräte zum Aufbringen
Geräte zum Aufbringen von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten oder Pflanzenhilfsmitteln müssen
den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Das Aufbringen von Stoffen nach Satz 1 mit
Geräten nach Anlage 8 ist verboten.

Anlage 8
Geräte zum Aufbringen von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten oder
Pflanzenhilfsmitteln, die nicht den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen:
1. Festmiststreuer ohne gesteuerte Mistzufuhr zum Verteiler,
2. Güllewagen und Jauchewagen mit freiem Auslauf auf den Verteiler,
3. zentrale Prallverteiler, mit denen nach oben abgestrahlt wird,
4. Güllewagen mit senkrecht angeordneter, offener Schleuderscheibe als Verteiler zum Aufbringen von Gülle,
5. Drehstrahlregner zur Verregnung von Gülle.

So, dort steht nichts, aber auch gar nichts zu Mineraldüngerstreuern oder?!
Was aber zu beachten ist, dass ohne Grenzstreueinrichtung zu jedem Gewässer und Graben (ganz egal, ob der jemals Wasser führt, jeder Graben ist erstmal ein Gewässer) ein Abstand von 4m einzuhalten ist. Nur bei Verwendung von Grenzstreutechnik (Scheiber, Limiter etc.) darf der Abstand zur Böschungsoberkante auf 1m reduziert werden. Das gilt im übrigen antürich auch für die UFD im Mais.
Alle schreien und jammern hier immer rum, über die neuen Vorgaben, aber wirklich informieren tun sich maximal eine Hand voll...
voro hat geschrieben:Die Ochsen solltet ihr nicht melken!
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Re: Termin 1. Düngergabe

Beitragvon Mexreloadet » Do Jan 25, 2018 19:04

Bauerntrampel hat geschrieben:Sagt mal, ist es so schwer, selbst mal einen Blick in die entsprechenden Gesetzestexte zu werfen?
http://www.gesetze-im-internet.de/d_v_2017/

§11 Anforderungen an die Geräte zum Aufbringen
Geräte zum Aufbringen von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten oder Pflanzenhilfsmitteln müssen
den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Das Aufbringen von Stoffen nach Satz 1 mit
Geräten nach Anlage 8 ist verboten.

Anlage 8
Geräte zum Aufbringen von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten oder
Pflanzenhilfsmitteln, die nicht den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen:
1. Festmiststreuer ohne gesteuerte Mistzufuhr zum Verteiler,
2. Güllewagen und Jauchewagen mit freiem Auslauf auf den Verteiler,
3. zentrale Prallverteiler, mit denen nach oben abgestrahlt wird,
4. Güllewagen mit senkrecht angeordneter, offener Schleuderscheibe als Verteiler zum Aufbringen von Gülle,
5. Drehstrahlregner zur Verregnung von Gülle.

So, dort steht nichts, aber auch gar nichts zu Mineraldüngerstreuern oder?!
Was aber zu beachten ist, dass ohne Grenzstreueinrichtung zu jedem Gewässer und Graben (ganz egal, ob der jemals Wasser führt, jeder Graben ist erstmal ein Gewässer) ein Abstand von 4m einzuhalten ist. Nur bei Verwendung von Grenzstreutechnik (Scheiber, Limiter etc.) darf der Abstand zur Böschungsoberkante auf 1m reduziert werden. Das gilt im übrigen antürich auch für die UFD im Mais.
Alle schreien und jammern hier immer rum, über die neuen Vorgaben, aber wirklich informieren tun sich maximal eine Hand voll...


Aber auch mit einer Grenzstreueinrichtung muss der eine Meter zum Graben ungedüngt bleiben. Und das bekommst du auch nicht mit der modernsten Grenzstreueinrichtung hin.
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Re: Termin 1. Düngergabe

Beitragvon Bauerntrampel » Do Jan 25, 2018 20:10

Mexreloadet hat geschrieben:
Bauerntrampel hat geschrieben:Sagt mal, ist es so schwer, selbst mal einen Blick in die entsprechenden Gesetzestexte zu werfen?
http://www.gesetze-im-internet.de/d_v_2017/

§11 Anforderungen an die Geräte zum Aufbringen
Geräte zum Aufbringen von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten oder Pflanzenhilfsmitteln müssen
den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Das Aufbringen von Stoffen nach Satz 1 mit
Geräten nach Anlage 8 ist verboten.

Anlage 8
Geräte zum Aufbringen von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten oder
Pflanzenhilfsmitteln, die nicht den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen:
1. Festmiststreuer ohne gesteuerte Mistzufuhr zum Verteiler,
2. Güllewagen und Jauchewagen mit freiem Auslauf auf den Verteiler,
3. zentrale Prallverteiler, mit denen nach oben abgestrahlt wird,
4. Güllewagen mit senkrecht angeordneter, offener Schleuderscheibe als Verteiler zum Aufbringen von Gülle,
5. Drehstrahlregner zur Verregnung von Gülle.

So, dort steht nichts, aber auch gar nichts zu Mineraldüngerstreuern oder?!
Was aber zu beachten ist, dass ohne Grenzstreueinrichtung zu jedem Gewässer und Graben (ganz egal, ob der jemals Wasser führt, jeder Graben ist erstmal ein Gewässer) ein Abstand von 4m einzuhalten ist. Nur bei Verwendung von Grenzstreutechnik (Scheiber, Limiter etc.) darf der Abstand zur Böschungsoberkante auf 1m reduziert werden. Das gilt im übrigen antürich auch für die UFD im Mais.
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Aber auch mit einer Grenzstreueinrichtung muss der eine Meter zum Graben ungedüngt bleiben. Und das bekommst du auch nicht mit der modernsten Grenzstreueinrichtung hin.


Klar, habe ich ja auch geschrieben, 1m von Böschungsoberkante. Und wenn entsprechend eingestellt wird, muss eine Grenzstreueinrichtung das schaffen. Vermutlich werden die drei m davor dann aber auch schon unterversorgt sein. Aber da lässt sich mit AHL etc nachjustieren. Erster Schritt zum Einhalten der Grenzen, auch beim Pflanzenschutz, ist, dass nicht bis an die Böschungsoberkante gewirtschaftet wird.
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Re: Termin 1. Düngergabe

Beitragvon Pegasus_o » Do Jan 25, 2018 23:39

Gibt es eigentlich schon eine Definition, was eine geregelte Zufuhr bei einem Festmiststreuer ist? Die übliche Geschwindigkeitsverstellung des Kratzbodens oder was?

Gruß
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Re: Termin 1. Düngergabe

Beitragvon Bauer Piepenbrink » Fr Jan 26, 2018 9:26

Eine geregelte Zufuhr ist doch schon lange Pflicht. Und ja damit ist ein Kratzboden gemeint. Aber ehrlichgesagt, gibt es oder gab es überhaupt mal Streuer ohne Kratzboden? Selbst unserer erster Miststreuer der noch vom Dorfschmied gebaut wurde, hatte einen.
Aluhut Akbar !
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Re: Termin 1. Düngergabe

Beitragvon Caramba » Fr Jan 26, 2018 19:28

Nä, es gät fei scho widda nauswards. Mia höm fei scho gschrät.
Es geht schon wieder hinauswärts. Wir haben schon gestreut. (Nä und fei sind nicht übersetzbar)
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Streusalz oder Kalk und Kali

Beitragvon adefrankl » Fr Jan 26, 2018 22:40

Caramba hat geschrieben:Nä, es gät fei scho widda nauswards. Mia höm fei scho gschrät.
Es geht schon wieder hinauswärts. Wir haben schon gestreut. (Nä und fei sind nicht übersetzbar)


Gestreut, Was? Streusalz bei den letzten Schneefällen (aufgrund der Verkehrssicherungspflicht oft notwendig, manchmal aber im Konflikt mit den Gemeindesatzungen). Auf den Feldern Kalk oder Kali? Kein Problem. Stickstoff? Ein offensichtlicher Verstoß gegen die Düngevoerordung. Und auch ohne diese wäre das offensichtlich zu diesen Zeitpunkt fachlich falsch oder zumindest extrem zweifelhaft.
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Re: Termin 1. Düngergabe

Beitragvon Bauer Piepenbrink » Sa Jan 27, 2018 10:11

Die Sperrfrist für Mist von Huf- und Klauentieren endete schon am 15. Januar. Warum also nicht streuen?
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Streuen Dünger oder Mist?

Beitragvon adefrankl » Sa Jan 27, 2018 13:40

Bauer Piepenbrink hat geschrieben:Die Sperrfrist für Mist von Huf- und Klauentieren endete schon am 15. Januar. Warum also nicht streuen?

Stimmt, auch bei Mist spricht man von Streuen. Bei Mist macht es auch durchaus Sinn, wirkt der doch sowieso langsam enthält praktisch kein auswaschungsgefährtetes Nitrat und wird bei den Temperaturen auch nicht so schnell zu Nitrat umgewandelt.
Wenn jemand schreibt, dass er seine Felder streut, dann gehe ich allerdings zunächst davon aus, dass der damit Mineraldünger meint. Und da würde die Sperrfrist noch gelten.
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Re: Termin 1. Düngergabe

Beitragvon Paule1 » Sa Jan 27, 2018 15:00

Ich kenne z.Zt. keine Felder welche befahren werden könnten, überall steht Wasser oder der Boden ist durchweicht, früher hätte man jetzt auf Frost gewartet und dann Früh los zum Streuen, ist aber ne heiße Nummer wenn es danach taut oder regnet, kann man schnell vorbestraft sein. :mrgreen:
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Re: Termin 1. Düngergabe

Beitragvon marius » Sa Jan 27, 2018 17:09

Paule1 hat geschrieben:Ich kenne z.Zt. keine Felder welche befahren werden könnten, überall steht Wasser oder der Boden ist durchweicht, früher hätte man jetzt auf Frost gewartet und dann Früh los zum Streuen, ist aber ne heiße Nummer wenn es danach taut oder regnet, kann man schnell vorbestraft sein. :mrgreen:


Zuerst mal musst bei einem Verstoß deinen Acker verkaufen wo du illegal die Gülle/Dünger ausgebracht hast. Denn du musst die Strafe der neuen Düngeverordnung bezahlen, bis 150 000 Euro. :lol:
Gelangt was davon in den Bach oder Gewässer gibt es nochmal eine zusätzliche Anzeige.
Denn das ist ein weiterer Verstoß oder sagen wir Straftatbestand. ( Umweltverschmutzung ).
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Re: Termin 1. Düngergabe

Beitragvon Family Guy » Sa Jan 27, 2018 21:45

Caramba hat geschrieben:Nä, es gät fei scho widda nauswards. Mia höm fei scho gschrät.
Es geht schon wieder hinauswärts. Wir haben schon gestreut. (Nä und fei sind nicht übersetzbar)


So toll sind die Tips von caramba noch nie gewesen.
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Re: Termin 1. Düngergabe

Beitragvon Johnny 6520 » So Jan 28, 2018 13:51

Family Guy hat geschrieben:
Caramba hat geschrieben:Nä, es gät fei scho widda nauswards. Mia höm fei scho gschrät.
Es geht schon wieder hinauswärts. Wir haben schon gestreut. (Nä und fei sind nicht übersetzbar)


So toll sind die Tips von caramba noch nie gewesen.


Entweder möchte er die Leute narrisch machen oder es hat im jemand ins Gehirn geschissen wenn er jetzt tatsächlich schon Mineraldünger gestreut hat!Durch solche Leute kommen doch die ganzen Vorschriften und Auflagen!Über sowas könnte ich mich tierisch aufregen :roll:
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Re: Termin 1. Düngergabe

Beitragvon Bison » Mo Jan 29, 2018 20:23

Doa homs oan gans schai n8 ins hirn gschissn

Da haben sie einen ganz schön ins Gehirn geschissen
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