Und was ist mit der Technik?
Darf ich da mit meinem alten Bögballe Streuer überhaupt noch Dünger streuen?
https://www.ebay-kleinanzeigen.de/s-anzeige/bogballe-duengerstreuer-bl600/774377832-276-8566
Aktuelle Zeit: Mo Apr 29, 2024 19:12
voro hat geschrieben:Die Ochsen solltet ihr nicht melken!
Schmeckt nicht!
Bauerntrampel hat geschrieben:Sagt mal, ist es so schwer, selbst mal einen Blick in die entsprechenden Gesetzestexte zu werfen?
http://www.gesetze-im-internet.de/d_v_2017/
§11 Anforderungen an die Geräte zum Aufbringen
Geräte zum Aufbringen von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten oder Pflanzenhilfsmitteln müssen
den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Das Aufbringen von Stoffen nach Satz 1 mit
Geräten nach Anlage 8 ist verboten.
Anlage 8
Geräte zum Aufbringen von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten oder
Pflanzenhilfsmitteln, die nicht den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen:
1. Festmiststreuer ohne gesteuerte Mistzufuhr zum Verteiler,
2. Güllewagen und Jauchewagen mit freiem Auslauf auf den Verteiler,
3. zentrale Prallverteiler, mit denen nach oben abgestrahlt wird,
4. Güllewagen mit senkrecht angeordneter, offener Schleuderscheibe als Verteiler zum Aufbringen von Gülle,
5. Drehstrahlregner zur Verregnung von Gülle.
So, dort steht nichts, aber auch gar nichts zu Mineraldüngerstreuern oder?!
Was aber zu beachten ist, dass ohne Grenzstreueinrichtung zu jedem Gewässer und Graben (ganz egal, ob der jemals Wasser führt, jeder Graben ist erstmal ein Gewässer) ein Abstand von 4m einzuhalten ist. Nur bei Verwendung von Grenzstreutechnik (Scheiber, Limiter etc.) darf der Abstand zur Böschungsoberkante auf 1m reduziert werden. Das gilt im übrigen antürich auch für die UFD im Mais.
Alle schreien und jammern hier immer rum, über die neuen Vorgaben, aber wirklich informieren tun sich maximal eine Hand voll...
Mexreloadet hat geschrieben:Bauerntrampel hat geschrieben:Sagt mal, ist es so schwer, selbst mal einen Blick in die entsprechenden Gesetzestexte zu werfen?
http://www.gesetze-im-internet.de/d_v_2017/
§11 Anforderungen an die Geräte zum Aufbringen
Geräte zum Aufbringen von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten oder Pflanzenhilfsmitteln müssen
den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Das Aufbringen von Stoffen nach Satz 1 mit
Geräten nach Anlage 8 ist verboten.
Anlage 8
Geräte zum Aufbringen von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten oder
Pflanzenhilfsmitteln, die nicht den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen:
1. Festmiststreuer ohne gesteuerte Mistzufuhr zum Verteiler,
2. Güllewagen und Jauchewagen mit freiem Auslauf auf den Verteiler,
3. zentrale Prallverteiler, mit denen nach oben abgestrahlt wird,
4. Güllewagen mit senkrecht angeordneter, offener Schleuderscheibe als Verteiler zum Aufbringen von Gülle,
5. Drehstrahlregner zur Verregnung von Gülle.
So, dort steht nichts, aber auch gar nichts zu Mineraldüngerstreuern oder?!
Was aber zu beachten ist, dass ohne Grenzstreueinrichtung zu jedem Gewässer und Graben (ganz egal, ob der jemals Wasser führt, jeder Graben ist erstmal ein Gewässer) ein Abstand von 4m einzuhalten ist. Nur bei Verwendung von Grenzstreutechnik (Scheiber, Limiter etc.) darf der Abstand zur Böschungsoberkante auf 1m reduziert werden. Das gilt im übrigen antürich auch für die UFD im Mais.
Alle schreien und jammern hier immer rum, über die neuen Vorgaben, aber wirklich informieren tun sich maximal eine Hand voll...
Aber auch mit einer Grenzstreueinrichtung muss der eine Meter zum Graben ungedüngt bleiben. Und das bekommst du auch nicht mit der modernsten Grenzstreueinrichtung hin.
voro hat geschrieben:Die Ochsen solltet ihr nicht melken!
Schmeckt nicht!
Caramba hat geschrieben:Nä, es gät fei scho widda nauswards. Mia höm fei scho gschrät.
Es geht schon wieder hinauswärts. Wir haben schon gestreut. (Nä und fei sind nicht übersetzbar)
Bauer Piepenbrink hat geschrieben:Die Sperrfrist für Mist von Huf- und Klauentieren endete schon am 15. Januar. Warum also nicht streuen?
Paule1 hat geschrieben:Ich kenne z.Zt. keine Felder welche befahren werden könnten, überall steht Wasser oder der Boden ist durchweicht, früher hätte man jetzt auf Frost gewartet und dann Früh los zum Streuen, ist aber ne heiße Nummer wenn es danach taut oder regnet, kann man schnell vorbestraft sein.
Caramba hat geschrieben:Nä, es gät fei scho widda nauswards. Mia höm fei scho gschrät.
Es geht schon wieder hinauswärts. Wir haben schon gestreut. (Nä und fei sind nicht übersetzbar)
Family Guy hat geschrieben:Caramba hat geschrieben:Nä, es gät fei scho widda nauswards. Mia höm fei scho gschrät.
Es geht schon wieder hinauswärts. Wir haben schon gestreut. (Nä und fei sind nicht übersetzbar)
So toll sind die Tips von caramba noch nie gewesen.
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