Kraxer, das kann man ja fast nicht glauben. Ich krieg von meinen Kumpels mit, daß man eine Wandererlaubnis beantragen muß, wenn man seine Bienen auf Außenstände bringen möchte. Diese Wandererlaubnis kriegt man aber wohl nur, wenn man vorher auf Faulbrut untersuchen läßt (Futterkranzprobe).
Warum treten die Grundeigentümer diesem Hobbyimker nicht auf die Füße? Soweit mir bekannt ist es Pflicht, Namen und Adresse an seinen außenstehenden Bienenvölkern zu hinterlassen, damit man immer sehen kann, wer Eigentümer der Völker ist.
Ich würde dem Kerl eindringlich klar machen, daß er seine Bienen schleunigst von meinem Grund abzuholen hat.
Üblicherweise kriegen die Grundeigentümer auch etwas dafür, daß man bei ihnen die Bienenvölker aufstellen darf, z.B. ein gewisses Kontingent an Honig, also z.B. ein Glas pro aufgestelltes Volk.
Was sagt das Vet-Amt dazu?