T5060 hat geschrieben:wastl90 hat geschrieben:Seit wann wandert bereits bezahlte Ware in die Insolvenzmasse?
Deshalb vereinbart man in JEDER Lieferbeziehung den EIGENTUMSVORBEHALT
Wird trotzdem schwierig. Also bei Insolvenzen die ich miterlebt habe ( nicht bei mir ) war das immer so das am Tag der Insolvenz alles abgeriegelt wurde. Wenn du dann am verschlossenen Tor deinen Beleg vorlegst das der Dünger im Lager dir gehört da bereits bezahlt, wird man ausgelacht. Da kommt keiner rein. Einer hat seine Ware noch schnell in Eigenregie abgeholt ich glaub das waren seine Holzpfähle, der wurde dann wegen Diebstahl angezeigt.
Da wird erstmal alles über Gerichte und Insolvenzverwalter geklärt wer von den vielen Gläubiger zuerst Zugriff hat. Also erstmal sind die Banken mit Grundbucheintrag an der Reihe.
Aber wer meint das wäre kein Risiko kann den Dünger ruhig Monate vor der Abholung bezahlen. Steht jedem frei was er macht. Ich würd sowas in diesen Zeiten nicht machen. Unnötiges Risiko, und wenn es schief läuft, kann man zum Anwalt rennen.