Ohne Vorwarnung ist in der Regel richtig, kostenpflichtig kommt drauf an. Wenn der Abgemahnte das so akzeptiert, dann wird der meist die Kosten tragen müssen. Wenn nicht, dann zuerst mal nicht. Dann kann der Abmahner die Sache vor Gericht bringen und müsste z. B. glaubhaft machen, dass die Behauptung über den Betrug nicht stimmt. Um das glaubhaft zu machen, müsste er aber beweisen, dass der 2HS nicht gilt. Wenn er das nicht beweist, dann hat er schlechte Karten, denn der 2HS besagt, dass Lesa nicht die Wahrheit sagen kann.kerim hat geschrieben:Der hat eine Abmahnung gekriegt. Abmahnungen kommen üblicherweise ohne Vorwarnung und sind kostenpflichtig.