Kormoran, du kannst eine Entschädigung für die Baulast verlangen. Bei einigem Verhandlungsgeschick kann das eine jährliche Zahlung werden, diese ist aber nicht mit einer Pacht vergleichbar. Einen Pachtvertrag kann in der Regel auch der Verpächter kündigen, eine Baulast jedoch nicht. Die wird erst ausgetragen, wenn das Windrad nicht mehr steht oder der Nachbar dir die Abstandsfläche abkauft und seinem bisherigen Grundstück zuschreiben lässt.
Gruß Yogi