Wenn Du Sommergerste anbaust, musst Du natürlich auch Sommergerste codieren (was denn sonst?), ganz gleich, ob Du die im Frühjahr oder im Herbst aussäst. Und Du darfst auch nur die Herbizide ausbringen, die in der Sommergerste auch zugelassen sind.
Insofern bleibt Dir als einziges Graminizid nur Axial 50 im zeitigen Frühjahr, während Du bei den Dicotylen die freie Auswahl hast. Ich wär bei der Sommergerste ohnehin mit allem vorsichtig, was die Winterhärte herabsetzt (keine Bleacher, kein Boxer, nur wenig FFA).[/quote]
Also ich kann ich an einen Vortrag aus einer der zahlreichen Veranstaltungen zur kommenden GAP aus dem
Frühjahr erinnern. Da gab es auch Fragen zum nötigen Fruchtwechsel und es ging dann um Sommerung/Winterung.
Bei mir ist hängen geblieben, dass was bis zum 31.12 gesät wird muss als Winterweizen,-gerste,-roggen... beantragt werden,
was ab 01.01. gesät wird, ist dann Sommerweizen,-gerste,-roggen.
Muss man nicht verstehen...., wurde aber so vorgetragen.
Grüße