Zeppi hat geschrieben:In Bayern ist die Definition vom gefrorenen Boden nach wie vor anders als in den anderen Bundesländern. Wir dürfen bei Nachtfrost düngen wenn der Boden tagsüber vollständig auftaut.
Habe gerade nochmal nachgelesen. Boden muss 20cm auftauen, nicht vollständig.
Es gab diese Ausnahmegenehmigungen auch in Baden-Württemberg (Vegetationsbeginn; Boden aufnahmefähig, taut tagsüber auf). Keine Ahnung wie das aktuell ist. Ich glaub eher, dass diese nicht mehr beantragt und auch nicht mehr genehmigt wird
Derzeit ist es aber schlichtweg zu nass. Da würde zu viel oberirdisch abgeschwemmt. Ich würde deswegen aktuell auch keine Kerb-Behandlung durchführen oder pflügen (was ich ohnehin nicht tue).