Isarland hat geschrieben:Hat ein paar Jahre gedauert bis er klein beigab.
Tja die Faulgaser. Ein mancher wurde übermütig aufgrund der vielen Sub-Knete!
Aktuelle Zeit: So Mai 05, 2024 3:53
Isarland hat geschrieben:Hat ein paar Jahre gedauert bis er klein beigab.
DWEWT hat geschrieben:Aber, wer seinen Aufwand nicht beziffern kann, der kann ihn natürlich auch nicht darstellen. Oder will man es einfach nicht. Wahrscheinlich sind solche Spitzenerträge nicht halb so lukrativ wie man es glauben machen möchte.
Isarland hat geschrieben:Das war nicht billig.
Es gilt Grünlandumbruchverbot und das ist CC-Relevant.Todde hat geschrieben:Isarland hat geschrieben:Das war nicht billig.
Wie genau war die Summe Hektar?
Würde mich echt interessieren, denn soweit bekannt sind es eigentlich nur Grassaatgut plus Aussaat.
Aber Du kannst uns über Euren Einzelfall bestimmt mehr erzählen.
Todde hat geschrieben:Isarland hat geschrieben:Das war nicht billig.
Wie genau war die Summe Hektar?
Würde mich echt interessieren, denn soweit bekannt sind es eigentlich nur Grassaatgut plus Aussaat.
Aber Du kannst uns über Euren Einzelfall bestimmt mehr erzählen.
Sturmwind42 hat geschrieben:Ich hab einen Fall mitbekommen da wurde kein Pachtvertrag , sondern ein Bewirtschaftungsvertrag gemacht . Dann konnte der Eigentümer den Auftrag zum Umbrechen der knapp unter sechs Hektar geben .
Denn anscheinend gilt das Umbruchverbot nicht für Betriebe unter eben diesen sechs Hektar .
Es handelt sich sogar um eine Fläche die direkt an einem Bach ist , ich würde auch sagen Überschwmmungsgebiet , wenn es mal ganz dicke kommt .
lukaß hat geschrieben:Ich stelle des öfteren fest das Biobetriebe plötzlich Dauergrünland auch in extremen Hanglagen umpflügen und Weizen einsäen. Ist das erlaubt?
lukaß hat geschrieben:Ich stelle des öfteren fest das Biobetriebe plötzlich Dauergrünland auch in extremen Hanglagen umpflügen und Weizen einsäen. Ist das erlaubt?
Flo96 hat geschrieben:
Das ist ja interessant zu wissen wenn mein Vater mir sagen wir mal 5 Hektar zu Bewirtschaftung übergibt, dann kann ich diese umbrechen?
240236 hat geschrieben:Es gilt Grünlandumbruchverbot und das ist CC-Relevant.Todde hat geschrieben:Isarland hat geschrieben:Das war nicht billig.
Wie genau war die Summe Hektar?
Würde mich echt interessieren, denn soweit bekannt sind es eigentlich nur Grassaatgut plus Aussaat.
Aber Du kannst uns über Euren Einzelfall bestimmt mehr erzählen.
Isarland hat geschrieben:lukaß hat geschrieben:Ich stelle des öfteren fest das Biobetriebe plötzlich Dauergrünland auch in extremen Hanglagen umpflügen und Weizen einsäen. Ist das erlaubt?
Nein.....außer er sät wieder Gras unter. Wo kein Kläger, da kein Richter. Geht hier nicht. Der Leiter von der UNB wohnt hier und joggt jeden Tag durch, wohl um sich den Stress in seinem Amt vom Leibe zu schütteln.
Er hat ständig eine aktuelle Tageszeitung dabei und eine Kamera, um jede Veränderung in der Flur genau zu dokumentieren....ein Schnüffler vor dem Herrn.
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