Biohias hat geschrieben:Isarland hat geschrieben:lukaß hat geschrieben:Ich stelle des öfteren fest das Biobetriebe plötzlich Dauergrünland auch in extremen Hanglagen umpflügen und Weizen einsäen. Ist das erlaubt?
Nein.....außer er sät wieder Gras unter. Wo kein Kläger, da kein Richter. Geht hier nicht. Der Leiter von der UNB wohnt hier und joggt jeden Tag durch, wohl um sich den Stress in seinem Amt vom Leibe zu schütteln.
Er hat ständig eine aktuelle Tageszeitung dabei und eine Kamera, um jede Veränderung in der Flur genau zu dokumentieren....ein Schnüffler vor dem Herrn.
Biobetriebe durften in Bayern bis vor drei Jahren DG umbrechen, vorausgesetzt es war nicht im FFH Gebiet und/ oder einer anderen Kartierung, glaub Naturpark.
Selbst wenn die Anforderungen erfüllt waren konnten von Seiten der UNB noch Probleme bereitet werden.
Auch ich habe die Chance genutzt und knapp 6ha umgebrochen, sind einwandfreie Felder.
Ansonsten gilt wie für die konvi. Betriebe auch Umbruch nur nach Genehmigung und wiederansaat einer gleichgroßen Fläche zu DG.
Im Netz lese ich immer wieder was von Umbruchrechten, damit kann man wohl die Einsaat der Fläche irgendwo anders erkaufen...
Der Umbruch von DG kommt ja spätestens beim nächsten Antrag durch, und wird ziemlich empfindlich geahndet.
Hab von einem Betrieb gehört der wohl ein Feld inmitten einer größeren Wiese hat, schon lange, und da haben sich die Grenzen über die Jahre bisschen verschoben......
War ein riesen Heckmeck
Das geht auch jetzt noch, jedoch keine Flächen in Wasser II.