Nein musst du nicht , aber vielleicht erklären warum du so explizit auf die max 6kg Anrechnung laut düvo verweist ....
Ich bin sehr sensibel bei diesem Thema weil ich ua im Trinkwasser Gewinnungsgebiet wirtschafte .
Wir haben seit 20 Jahren eine erfolgreiche Kooperation von Landwirtschaft und Wasserversorger, unser Beratung würde im dreieck springen wenn ich dein Tun dort anwenden würde.
Zwei meiner Beregnungsbrunnen gehört zum Netz der Referenzbrunnen, da macht macht soetwas nicht auch wenn es gesetzlich erlaubt ist .
Deshalb würde es mir nicht im Traum einfallen .....

