Ganz so einfach ist es nicht. Das EU Recht erlaubt den Wolfsabschuß wenn sich Schäden durch Wölfe an Nutztieren nicht verhindern lassen. Hierzu muss aber ein angemessener Herdenschutz geleistet werden. Das ist dann auch immer Auslegungssache. Nds nutzt ja gerade wieder den Wolfsabschuß und erhält dann auch gleich eine Klage von Nabu/Grünen.
https://www.ndr.de/nachrichten/niedersa ... f4606.html
In Schweden gibt es die Schutzjagd, die EUkonform ist und die Lizenzjagd, für die es auch ein EU Vertragsverletzungsverfahren gibt. Das sieht man in Schweden relativ gelassen, anders als beim Nitratverfahren in Deutschland. Es kommt halt darauf an, das alle Regierungsbehörden mit einer Stimme in die richtige Richtung argumentieren.
Hier ist das gut beschrieben.
https://youtu.be/xMNY3cyGOng