Zwangsmaßnahmen können nur auferlegt werden wenn unterm Strich was übrig bleibt, oder wenigstens Null für Null aufgeht.
Sind die Kosten einer Zwangsmaßnahme höher als der zu erwartende Erlös, dann sind die bürokratischen Hürden so langwierig dass der Käfer längst wieder weitergezogen ist.
Z.B. Einzelbaumentnahme im unerschlossenen Steilhang, Besitzerin ist 90 jährige, im Pflegeheim, mit Vormund.
Da ist nix zu holen, wer soll dann die Kosten für eine Zwangsmaßnahme tragen?
Zwangsmaßnahmen funktionieren nur wenn die Fläche Harvester befahrbar ist, und vernünftige Vfm draufstehen.