Bei neuen VNP- Verträgen kann man einen Messerbalkenschnitt des Grases mit rein vereinbaren, bringt 110,- pro ha wird hier behauptet!
Rückwirkend für laufende Programme liese sich dies nicht mehr nachvereinbaren, nur bei neuen Verträgen dann!
Sehr geehrter Herr Ruhl,
der Abschluss von Maßnahmen ist grundsätzlich nur während der AUM- Antragszeit im Januar bis Februar jeden Jahres möglich. Zudem sind Höherextensivierungen (z.B. zusätzliche Aufnahme des Erschwernis Messermähwerk) bedingt durch die GAP-Reform im vergangenen Jahr, nur für Abschlüsse ab 2023 möglich. Für die von Ihnen abgeschlossenen Maßnahmen (3 Flächen 2020 und 2 weitere 2021) ist daher leider keine Höherextensivierung möglich.
Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Also ist da momentan kein Handlungsbedarf.
Dieses Jahr läuft dann bei mir bei so knapp 5 ha das B30 Düngeverzicht aus. Altgrasstreifen ein Jahr später.
Mal schaun, ob ichs in den Schnittzeitpunkt 1.7. rein bekomme.
Die eingesäten Äcker, 4,5 ha laufen noch bis 2025. Dann muß da wieder Ackerbau gemacht werden, dass mir der Ackerstatus nicht verloren geht!
Also geht das noch zwei Jahre, und dann muß ich mir was ausdenken, was ich da drauf mache, wahrscheinlich Mais wieder, wie ehedem auch!