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Aktuelle Zeit: Mi Okt 15, 2025 23:48

Fünf Jahre KULAP und was dann?

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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367 Beiträge • Seite 16 von 25 • 1 ... 13, 14, 15, 16, 17, 18, 19 ... 25
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Re: Fünf Jahre KULAP und was dann?

Beitragvon Tinyburli » Di Mai 24, 2022 11:32

Deutscher Plan für Agrarpolitik soll «grüner» werden
Di, 24.05.22 12:19· Quelle: dpa-AFX
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Nach EU-Kritik

Brüssel (dpa) - Nach deutlicher Kritik der EU-Kommission soll ein milliardenschwerer deutscher Strategieplan für künftige Agrarsubventionen «grüner» werden.

Er sehe diese als Ermutigung, die deutsche Landwirtschaft nachhaltiger und widerstandsfähiger zu machen, sagte Agrarminister Cem Özdemir am Dienstag in Brüssel vor einem Treffen mit seinen EU-Amtskollegen. Am Freitag hatte sein Ministerium ein Schreiben der Kommission veröffentlicht, in dem «eindeutige Mängel» im deutschen Plan kritisiert wurden.

Mit dem 30 Milliarden Euro schweren Strategieplan will Deutschland eine Reform der gemeinsamen EU-Agrarpolitik umsetzen, mit der die Produktion von Lebensmitteln umweltfreundlicher werden soll. Als Deutschland im Februar den Plan mit mehreren Wochen Verspätung einreichte, zeigte sich Özdemir noch zuversichtlich, dass dieser genehmigt wird.
Plan von Vorgängerregierung geprägt?

Dass dies nicht funktioniert hat, sieht der Minister auch in der Arbeit der Vorgängerregierung begründet. Als er im Dezember sein Amt angetreten habe, habe er den Plan in weiten Teilen bereits vorgefunden und habe ihn auf Wunsch der Bäuerinnen und Bauern schnell umgesetzt, sagte er am Dienstag. Zudem habe es auch noch die Zustimmung der Bundesländer gebraucht.

Özdemir betonte nun, dass man beim nächsten Strategieplan die Handschrift der neuen Regierung deutlich merken werde. Dabei sei es wichtig, Lebensmittelsicherheit mit Umweltschutz zu kombinieren. Naturgesetze interessierten sich nicht dafür, was die Opposition im Deutschen Bundestag denke. «Jede Art, die stirbt, die ist halt weg, die kann man nicht per Rückholbeschluss wieder zurückholen, die ist dann einfach für immer weg», sagte Özdemir.


https://kunde.comdirect.de/inf/news/det ... ab9&RANGE=

Es geht also jetzt dann darum, bedrohte Pflanzen und Tierarten zu erhalten.

Bin gespannt wie das dann im Detail aussieht!
Mit freundlichen Grüssen
Tinyburli
 
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Re: Fünf Jahre KULAP und was dann?

Beitragvon Tinyburli » Mo Jun 13, 2022 6:47

Als Alternative zum KULAP / VNP geht im benachteiligten Gebiet ja auch vielleicht eine Freiflächen - PV - Anlage auf seinen Acker zu bauen.

Hier weiter vorne steht ja geschrieben, wie ich gescheitert bin mit den Sunovis und meinem 8 ha- Vorhaben bei mir in Unterlaimbach.

Jetzt mache ich einen neuen Anlauf mit nur 3 ha. Die Dramatik könnt Ihr an dem parallelen Thread nachlesen:

pv-freiflachenanlage-t129179-45.html

Dort habe ich auch auf die Voltego hingewiesen, dass sich das mit denen Ihrem Börsenpreis minus 1,5 Cent dann für mittlere ausgeförderte PV- Anlagen bis so 20 kW herunter vielleicht lohnen könnte.

Preisliste_220401.5.pdf
(69.24 KiB) 399-mal heruntergeladen


(Die Voltego kriegen momentan die nötigen intelligenten Zähler nicht her und haben Verzögerung!)

Man muß halt aufpassen, dass wenn der Börsenpreis Strom unter 1,5 Cent geht, man die Wechselrichter ausschaltet um nicht noch für gelieferten Strom zahlen zu müssen!

Mit einem Raspberry Pi kann man das dann automatisieren, dazu gibt es einen Thred im PV- Forum:

https://www.photovoltaikforum.com/threa ... ost2651209

Der eba hat da was programmiert, was man testen kann!

Wenn das dann bei mir so läuft, werde ich mir das programmieren, eine schöne Winterarbeit denke ich mir!
Mit freundlichen Grüssen
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Re: Fünf Jahre KULAP und was dann?

Beitragvon Tinyburli » Fr Sep 02, 2022 0:22

Die neue GAP ab 2023 - eine ökonomische Optimierung der Anträge wird wichtiger!

Die neue GAP startet nach zwei Übergangsjahren 2021 und 2022 zum 01.01.2023. Bis Ende 2021 sollte Deutschland seinen Strategieplan bei der EU Kommission zur Genehmigung einreichen, aber es kam zu Verzögerungen. Deutschland hat seinen Strategieplan am 21.02.2022 zur Prüfung bei der EU vorgelegt. Bis in den Herbst 2022 könnten die Abstimmungen zwischen der EU und Deutschland andauern. Welche Änderungen sind vorgesehen und wie sind die ökonomischen Auswirkungen?


Bild

https://www.lwk-niedersachsen.de/lwk/ne ... _wichtiger

Das Merkblatt, wie das in Niedersachsen geregelt ist:

2022.08.26_Merkblatt GAP 2023.pdf
(741.47 KiB) 343-mal heruntergeladen


7 Ökoregelungen

Rein rechnerisch könnte sich eine durchschnittliche Förderung von 65 €/ha LF über die Öko Regelungen ergeben. Aber es werden 7 freiwillige, einjährige und bundeseinheitliche Einzelmaßnahmen in der 1. Säule der GAP bei den Öko-Regelungen angeboten. Diese sollten nicht mit dem bisherigen Greening und den länderspezifischen Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen der 2. Säule verwechselt werden.

Bereitstellung von Flächen zur Verbesserung der Biodiversität durch

a) Freiwillige Aufstockung der Stillegungen auf Acker mit Selbstbegrünung über die geforderten 4% in der Konditionalität hinaus: plus 1 % von 4 % auf 5 %: 1.300 €/ha; plus 2 % von 5 bis 6%: 500 €/ha; plus 3-6% von 6 bis 10 %: 300 €/ha
(vom 1.1. bis 31.12. bzw. bei Aussaat einer Winterkultur ab 15.8., mind. 0,1 ha, kein Pflanzenschutz, keine Düngung)

b) Anlage von Blühflächen und -streifen auf Ackerland oder in Dauerkulturen: top up auf Stillegung unter a) 150 €/ha
(mind. 0,1 ha, Blühstreifen: streifenförmige Fläche, mind. 20 m bis max. 30 m, Blühfläche: nicht streifenförmige Fläche und Blühstreifen von mehr als 30 m Breite, max. 1 ha je Blühfläche, vorgegebene Saatgutmischung, Aussaat bis 15. Mai)

c) Altgrasstreifen oder -flächen auf Dauergrünland (DGL): bis 1 % 900 €/ha, 1-3% 400 €/ha, 3-6 % 200 €/ha
(mind. 1 % und max. 6 % des DGL, 10 bis 20 % je Schlag, mind. 0,1 ha, max. 2 Jahre auf derselben Stelle, Beweidung und Schnittnutzung ab 1.9., kein Pflanzenschutz)

Anbau vielfältiger Kulturen im Ackerbau mit mind. 5 Hauptfruchtarten mit je mind. 10 % , einem Anteil von mind. 10 % für Leguminosen einschließlich deren Gemenge und max. 66 % Getreide: 30 €/ha (neuer Diskussionsstand: 45 €/ha)

Beibehaltung einer agroforstlichen Bewirtschaftungsweise auf Acker- und Dauergünland: 60 €/ha
(2 bis 40 % Gehölzfläche, mind. 2 Gehölzstreifen, mind. 20 m und max. 100 m Abstand zwischen Gehölzstreifen, 3 bis 25 m breit)

Extensivierung des gesamten Dauergrünlandes im Betrieb: 115 €/ha 2023 bis 100 €/ha 2026
(mind. 0,3 und max. 1,4 RGV/ha DGL, keine mineralische Düngung, Wirtschaftsdünger höchstens in Höhe von 1,4 RGV je ha, kein Pflanzenschutz, keine Neuanlage von Drainagen im Antragsjahr)

ergebnisorientierte extensive Bewirtschaftung von Dauergrünlandflächen mit Nachweis von mindestens 4 regionalen Kennarten: 240 €/ha in 2023 und 2024, 2025 225 €/ha, 2026 210 €/ha

Bewirtschaftung von Acker- und Dauerkulturflächen ohne Verwendung von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln in bestimmten Zeiträumen, die sich nach Kulturarten unterscheiden: 130 €/ha 2023 bis 110 €/ha in 2026 für Sommergetreide, Ackerbohnen und Mais und 50 €/ha sonstige Kulturen

Anwendung von durch Schutzziele bestimmte Landbewirtschaftungsmethoden auf landwirtschaftlichen Flächen in Natura 2000-Gebieten: 40 €/ha
(keine zusätzlichen Entwässerungsmaßnahmen, keine Instandsetzung von Drainagen, keine Auffüllungen, Aufschüttungen oder Abgrabungen im Antragsjahr)

Für die ökonomische Bewertung der Öko-Regelungen in der 1. Säule ist entscheidend, ob sie einen Einkommensbeitrag leisten. Dies ist einzelbetrieblich zu bewerten. Eine Studie der Fachhochschule Südwestfalen zeigt, dass vor allem auf guten Standorten und oder in Veredelungsregionen die Kosten über den vom BMEL geplanten Vergütungen liegen.

Umverteilungseinkommensstützung

Die Umverteilungseinkommensstützung wird statt für 46 dann für 60 ha mit erhöhten Fördersätzen von etwa 69 €/ha für die ersten 40 ha und von etwa 42 €/ha von 41 bis 60 ha in 2023 betragen. Die Umverteilungseinkommensstützung steigt damit von maximal etwa 1.980 €/Betrieb auf maximal etwa 3.600 €/Betrieb. Damit ist die Förderung um 1.620 € (60 ha LF) angehoben worden.


Die GAPDZV wurde am 31.01.2022 Bundesgesetzblatt (bgbl.de) veröffentlicht. Die GAPKondV wurde noch nicht veröffentlicht und der vorliegende Verordnungsentwurf wird sich laut Ergebnissen der Sonder-Agrarministerkoferenz (AMK) am 28.07.2022 noch erheblich verändern. Außerdem wird es für das Jahr 2023 Erleichterungen aufgrund des Ukraine Krieges und der damit verbundenen Notwendigkeit bei der geplanten Stilllegung und dem geplanten Fruchtwechsel geben.


So ganz blicke ich da nicht durch, wie das dann nächstes Jahr weiter geht. Scheint noch nicht ganz ausdiskudiert zu sein!
Mit freundlichen Grüssen
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Re: Fünf Jahre KULAP und was dann?

Beitragvon Tinyburli » Fr Sep 02, 2022 0:58

Bisschen was aus Bayern:

Pressemitteilung
Erfolgsgeschichte des Kulturlandschaftsprogramms wird fortgeschrieben – Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber stellt das neue KULAP vor

(27. Juli 2022) München-Allach - Die bayerischen Bauern können auch im nächsten Jahr wieder für eine Vielzahl besonders umweltschonender Bewirtschaftungsverfahren staatliche Gelder beantragen. Im Zuge der Neugestaltung des Bayerischen Kulturlandschaftsprogramms (KULAP) werden nach den Worten von Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber die Angebote noch zielgerichteter und deutlich vielgestaltiger. „Der Freistaat schreibt die Erfolgsgeschichte des Kulturlandschaftsprogramms fort. Unser KULAP ist das Filetstück bayerischer Agrarpolitik. Gleichzeitig greifen wir damit die gesellschaftlichen Erwartungen wie mehr Artenvielfalt, abwechslungsreiche Landschaften oder Boden- und Gewässerschutz auf. Unser Programm hilft den Landwirten dabei, diese Erwartungen auch erfüllen zu können“, sagte die Ministerin auf einem landwirtschaftlichen Betrieb in Allach-Untermenzing.

Schon heute ist das KULAP das mit Abstand größte und finanzstärkste Agrarumweltprogramm Deutschlands. Jeder zweite Landwirt nimmt derzeit an Agrarumweltmaßnahmen teil, auf rund einem Drittel der in Bayern bewirtschafteten Fläche werden Agrarumweltmaßnahmen umgesetzt. Der Ministerin zufolge ist das Kulturlandschaftsprogramm mit seinen vielfältigen Kombinationsmöglichkeiten nicht nur bei Landwirten geschätzt, sondern auch in der breiten Öffentlichkeit anerkannt. Schließlich seien die staatlichen Prämien eine für jedermann nachvollziehbare Entlohnung für aktive Leistungen der Bäuerinnen und Bauern zum Arten-, Klima- und Naturschutz.

Im Zuge der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union mussten bestehende Maßnahmen des Kulturlandschaftsprogramms aktualisiert werden. Durch die Entscheidungen in Berlin und Brüssel können künftig einige Maßnahmen aus dem bisherigen KULAP nicht mehr gefördert werden. „Mir war sehr wichtig, dass wir zusätzliche Maßnahmen über das neue KULAP anbieten, damit sich unsere Betriebe zukunftsfähig aufstellen können. Unser Ziel ist, im Sinne des Bayerischen Weges in der Agrarpolitik für alle Betriebsgrößen passgenaue Maßnahmen anbieten zu können“, so Landwirtschaftsministerin Kaniber.

Ab 2023 werden deshalb neue Agrarumweltmaßnahmen angeboten: So zum Beispiel die „Bewirtschaftung kleiner Strukturen“, die „insektenschonende Mahd mit Messerbalkenmähwerken“ oder die Förderung der „Ansiedlung von Feldvögeln in der Agrarlandschaft durch Inseln im Bestand“.

Erste Informationen zum neuen KULAP ab 2023 gibt es im Internet un-ter http://www.landwirtschaft.bayern.de/kulap.


https://www.stmelf.bayern.de/service/pr ... /index.php

Und meine VNP / KULAP Programme müssen erst 2024 wieder erneuert werden. Nächstes Jahr passt noch alles.
Mit freundlichen Grüssen
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Re: Fünf Jahre KULAP und was dann?

Beitragvon Tinyburli » So Sep 11, 2022 9:43

Die Vorschau, was ab 2023 geplant ist:

Schnittzeitpunkt 15.6. kommt ins KULAP

Förderung kleiner Strukturen

Die Präsentation kann ich leider nicht hochladen, da zu groß.

https://www.stmelf.bayern.de/mam/cms01/ ... _kulap.pdf

massnahmentableau_kulap.pdf
(83.43 KiB) 355-mal heruntergeladen


https://www.stmelf.bayern.de/agrarpolit ... /index.php
Mit freundlichen Grüssen
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Re: Fünf Jahre KULAP und was dann?

Beitragvon Tinyburli » Fr Dez 23, 2022 5:47

Eine Übersicht der Förderung kann man hier schauen:

https://www.stmelf.bayern.de/agrarpolit ... /index.php

2023 2024 2025 2026
Basisprämie 157 € 155 € 152 € 147 €
Umverteilung bis 40 ha 69 € 68 € 67 € 65 €
Umverteilung 41 bis 60 ha 41 € 41 € 40 € 39 €
Gekoppelte Zahlung, Mutterschaf und -ziege 35 € 34 € 34 € 33 €
Gekoppelte Zahlung, Mutterkuh 78 € 77 € 76 € 74 €
Junglandwirte-Prämie 134 € 134 € 134 € 134 €


Nach dem bekomme ich dann in 2023 Basisprämie 157,- plus Umverteilungsprämie 69,-, sind bei 16 dann 3616,-

Plus das KULAP und VNP, was noch läuft.

BEWERTUNG AUS DER SICHT DES STMELF

Die landwirtschaftlichen Betriebe in Bayern profitieren in der 1. Säule besonders von der Umverteilungsprämie auf die ersten Hektare und von der Junglandwirte-Prämie.
Neuer Verteilungsschlüssel für die ELER-Mittel innerhalb Deutschlands bringt Bayern zusätzlich 14,8 Mio. € im Jahr.
Somit bleibt im Zeitraum 2021 bis 2027 das GAP-Budget in Bayern trotz Kürzungen fast in gleicher Höhe erhalten.
Durch Wegfall der Zahlungsansprüche, Senkung des Sanktionsrisikos bei der Tierkennzeichnung und Flexibilisierungen beim Dauergrünland wird Bürokratie-aufwand verringert.
Die GAP wird grüner. Das heißt, allen Landwirten werden künftig deutlich mehr Leistungen im Bereich Klimaschutz und Nachhaltigkeit für die EU-Zahlungen abverlangt.
Intensiv wirtschaftende Betriebe sind besonders gefordert.
Einige KULAP-Maßnahmen können künftig nicht mehr angeboten werden, weil
sie künftig unter den Ökoregelungen bei den Direktzahlungen angeboten werden
sie zwischenzeitlich zur Pflicht geworden sind.
Reaktion der EU Kommission und des Bundes auf den Krieg in der Ukraine und der damit verbundenen Zuspitzung der Versorgungslage ist eine Forderung Bayerns. Das Aussetzen von GLÖZ 7 und GLÖZ 8 ist richtig!
Freiwerdende Mittel des KULAP bleiben der bayerischen Landwirtschaft erhalten für:
Ausdehnung Ökolandbau (+ 20 Mio. €/Jahr für Ausbaupfad hin zu 30 % in 2030)
Neue Fördermaßnahmen wie kleinteilige Flächen, Lebensraum für Feldvögel & Insekten, Humusmehrung und blühende Ackerkulturen
Tierwohlprämien (in Ergänzung zum Konzept der sog. "Borchert-Kommission")
Beitragszuschüsse zu Mehrgefahrenversicherungen
Mit freundlichen Grüssen
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Re: Fünf Jahre KULAP und was dann?

Beitragvon Tinyburli » Mo Jan 02, 2023 15:10

Ich müsste dann noch ein kleines Stück in das Schnittzeitpunkts- Programm bringen. Noch ist das KULAP und VNP- PDF für 2023 nicht heraussen.
Letztes Jahr konnte man das online beantragen!

Ansprechpartner
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

Kontaktdaten der Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Antragstellung für den Verpflichtungsbeginn 2022

10. Januar bis 23. Februar 2022

Die Antragstellung ist ausschließlich online über das iBALIS-Serviceportal möglich.

iBALIS - Serviceportal für die bayerische Landwirtschaft (Anmeldung mit Betriebsnummer und PIN) Externer Link


Ab 11. Januar sollte das dann möglich sein!
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Re: Fünf Jahre KULAP und was dann?

Beitragvon Tinyburli » Di Jan 17, 2023 8:46

Die Frau Kaniber hat mir dann jetzt auch schon einen Brief geschrieben mit den Massnahmen, die ich vielleicht noch beantragen könnte:

Eine kleine Flaäche mit so 0,4 ha könnte ich vielleicht machen.

Die Programme KULAP und VNP:

massnahmenuebersicht__kulap23.pdf
(68.93 KiB) 282-mal heruntergeladen


massnahmenuebersicht_vnp23.pdf
(142.04 KiB) 280-mal heruntergeladen


https://www.stmelf.bayern.de/kulap

Denke, mache Schnittzeitpunkt 1.7. = 470 x0,4 = 180,-

Beantragung im IBALIS.
Mit Hilfe des Sachbearbeiters geht das zu machen. Alleine hätte ichs nicht geschafft!

Beim KULAP gibts nichts extra für Düngeverzicht.
Beim VNP würde es 150,- geben.
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Re: Fünf Jahre KULAP und was dann?

Beitragvon Johnny 6520 » Do Jan 19, 2023 21:16

Tinyburli hat geschrieben:Die Frau Kaniber hat mir dann jetzt auch schon einen Brief geschrieben mit den Massnahmen, die ich vielleicht noch beantragen könnte:

Eine kleine Flaäche mit so 0,4 ha könnte ich vielleicht machen.

Die Programme KULAP und VNP:

massnahmenuebersicht__kulap23.pdf


massnahmenuebersicht_vnp23.pdf


https://www.stmelf.bayern.de/kulap

Denke, mache Schnittzeitpunkt 1.7. = 470 x0,4 = 180,-

Beantragung im IBALIS.
Mit Hilfe des Sachbearbeiters geht das zu machen. Alleine hätte ichs nicht geschafft!

Beim KULAP gibts nichts extra für Düngeverzicht.
Beim VNP würde es 150,- geben.


Meinst du K17,da steht bei mir 370€/ja!
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Re: Fünf Jahre KULAP und was dann?

Beitragvon Tinyburli » Fr Jan 20, 2023 7:56

Hast recht, da war mal wieder Wunsch Vater des Gedanken!

Mit dem kleinen Stück ist dann alles bei mir mit Programm belegt. Die 0,4 ha sind die einzige Fläche, die ich noch düngen kann.
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Re: Fünf Jahre KULAP und was dann?

Beitragvon Tinyburli » Do Feb 16, 2023 13:48

Gerade habe ich das K99, für Feldstücke unter 0,5 ha beantragt.

Mit Hilfe des Sachbearbeiters ging das ganz entspannt zu machen!

Im AUM- Grundantrag paar Haken setzen und abschicken.

Aber ohne seine Hilfe wäre das schwierig gewesen, weil man das ja nur einmal macht und da die Erfahrung fehlt!
Mit freundlichen Grüssen
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Re: Fünf Jahre KULAP und was dann?

Beitragvon Wini » Do Feb 16, 2023 18:30

Für KULAP K99 braucht es schon ein Abitur, um die Eingabe-Modalitäten zu
verstehen und den Antrag eigenhändig ohne Berater abzuarbeiten!
Klug, wer vorher im Ibalis seine Felder wieder geteilt hat.

Endgeil ist auch die Kodierung der Streuobstbäume im K79 mit
Digitalisierung des Standortes und Pflanzjahr.

Da habe ich jetzt auch die Streuobstbäume vom einigen privaten Nachbarn drin.
Das Geld teilen wir uns dann.

Gruß
Wini
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Re: Fünf Jahre KULAP und was dann?

Beitragvon Johnny 6520 » Fr Feb 17, 2023 11:12

Tinyburli hat geschrieben:Gerade habe ich das K99, für Feldstücke unter 0,5 ha beantragt.

Mit Hilfe des Sachbearbeiters ging das ganz entspannt zu machen!

Im AUM- Grundantrag paar Haken setzen und abschicken.

Aber ohne seine Hilfe wäre das schwierig gewesen, weil man das ja nur einmal macht und da die Erfahrung fehlt!


Ich würde mich schämen, wenn ich für ein häckchen zu setzen einen Sachbearbeiter brauche! :lol:
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Re: Fünf Jahre KULAP und was dann?

Beitragvon Tinyburli » Fr Mär 24, 2023 14:03

Ich habe da ja den vollen Service gebucht beim Landwirtschaftsamt.
Heute Früh ruft mich der Sachbearbeiter an und hat mir geholfen, die Angeben für den Beitrag zum Unfall schön zu erklären.

Ja, ich bin ja schon im Rentenalter und dann auch nicht mehr so fit am PC.

Ansonsten ist dann alles bei mir mit Programmen belegt. Mit den neuen Bestimmungen blicke ich nicht mehr durch. Da bin ich sehr dankbar für die Hilfe vom Amt!
Mit freundlichen Grüssen
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Re: Fünf Jahre KULAP und was dann?

Beitragvon Tinyburli » Mi Apr 05, 2023 0:55

Gestern habe ich dann auch die Altgrasstreifen wieder mal weg gemacht. Bis 15. April muß das ja gemacht sein.

Und das Berufsgenossenschafts- Teil habe ich dem Landwirtschaftsamt dann auch noch schicken müssen.

Den Beleg mit der Betriebs- ID- Nummer drauf. Eingescant, in PDF umgewandelt und bisschen eingeschrumpft, dass das das IBALIS angenommen hat.

Ja, die Leute im Amt sind da sehr nett und freundlich zu mir.
Mit freundlichen Grüssen
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