Qtreiber hat geschrieben:Eine interessante Sichtweise. In Bioware werden dann u.a deshalb keine AB-Rückstände gefunden, weil Tiere, in denen sie nachgewiesen werden könnten, als konventionelle Ware vermarktet werden. Geschickte Vorgehensweise.
Eine etwas abenteuerliche und zugleich unzutreffende Betrachtung. Auch wenn behandelte Nutztiere nicht mehr mit dem Biosiegel vermarktet werden dürfen, so dürfen sie der konv. Vermarktung erst nach Ablauf der Wartezeit zugeführt werden.
Oder wolltest du zum Ausdruck bringen, dass die Wartezeit grundsätzlich zu gering bemessen wird und es somit ständig zu AB-Rückständen bei konv. tierischen Produkten kommt? Auch da sind die Ökos schon einen Schritt voraus. Bei erlaubten und für die Vermarktung unschädlichen Behandlungen, muss eine doppelte Wartezeit eingehalten werden. Sollte man vielleicht grundsätzlich vorgeben; für Ökos und Konvis!