Aktuelle Zeit: Fr Mär 29, 2024 12:50
Terreblanche hat geschrieben:Bei der Polizei wegen übler Nachrede anzeigen kann man dann nur Unbekannt. Den Namen der AnzeigerIN beim Veterinäramt herausfinden nur über einen Anwalt. Alles zu teuer oder wirkungslos,
langholzbauer hat geschrieben:
Ist genau so wirkungslos, wie Stalleinbrecher verprügeln.
Wenn es jeder macht, ist ganz schnell Ruhe.
Und beides ist vom Grundgesetz gedeckt!
DWEWT hat geschrieben:langholzbauer hat geschrieben:
Ist genau so wirkungslos, wie Stalleinbrecher verprügeln.
Wenn es jeder macht, ist ganz schnell Ruhe.
Und beides ist vom Grundgesetz gedeckt!
Wie kommst du denn auf diese Idee? Du kannst, wenn du angegriffen wirst, dich natürlich verteidigen. Aber nur mit angemessenen Mitteln! Du kannst die "Einbrecher" festsetzen bis die Polizei eintrifft, mehr aber auch nicht. Wenn, wie es in D. üblich ist, der Betriebshof gar nicht richtig abgeriegelt ist und damit meine ich die Einzäunung mit nicht verschlossenem Tor, dann stellt sich noch die Frage des "Einbruchs". Falls wieder alles offensteht, ist es lediglich "unberechtigtes Betreten". Das wird dann zu den Akten gelegt. Solltest du die "Einbrecher" verprügeln, wäre das evtl. sogar vorsätzliche Körperverletzung. Wenn es schlecht für dich läuft, wird es teuer und evtl. hast du dann auch verordneten Urlaub vom Betrieb!
landwirt 100 hat geschrieben:Bist du dir sicher? Hast du mal Urteile oder ähnliches. Wenn jemand einbricht und im Haus ist ein Hund, dann ist nicht der Hundehalter verantwortlich für die Körperverletzung.
Also krabbelt der nächste in einen Löwenkäfig und der Zoo wird verklagt?
Hat ein Hund eigentlich ein Notwehrrecht?
T5060 hat geschrieben:Also wenn man so weniger schlecht betuchte Leute in Einzelhoflagen besucht,
dann haben die so einen 4 m hohen Zaun ums Haus und dazwischen laufen so 3 Kampfmaschinen rum,
die bei Besuch erst aus dem Zugangsbereich weggesperrt werden müssen.
Da hilft es auch nicht, wenn man denen einen Durchsuchungsbefehl zeigt.
Da steht aber auch überall, das die Wau-Wau´s keine Kuscheltiere sind.
landwirt 100 hat geschrieben:Bist du dir sicher? Hast du mal Urteile oder ähnliches. Wenn jemand einbricht und im Haus ist ein Hund, dann ist nicht der Hundehalter verantwortlich für die Körperverletzung.
Also krabbelt der nächste in einen Löwenkäfig und der Zoo wird verklagt?
Hat ein Hund eigentlich ein Notwehrrecht?
DWEWT hat geschrieben:Es ist schon erstaunlich, wie wenig Wissen in Bezug auf legale Schutzmöglichkeiten für Eigentum, hier in der Landwirtschaft vorhanden ist. Wach- und Schutzhunde dürfen natürlich abschrecken mit fast allen Mitteln. Überwindet trotzdem jemand z.B. den Zaun, dann dürfen die Hunde den "Einbrecher" nur noch stellen. Kommt es zu Angriffen des Hundes auf den "Einbrecher", evtl. mit Körperverletzungen, ist der Hundehalter verantwortlich. Das kann sehr teuer werden!
DWEWT hat geschrieben:Ich wusste gar nicht, dass du in Hochkriminalitätszonen arbeitest, bzw. dort Personen besuchst. Einen 4m hohen Zaun, wirst du bei ldw. Betrieben kaum sehen. Übrigens gibt keinen "Durchsuchungsbefehl"! Das sind lediglich -beschlüsse. Sollte die Staatsmacht und andere können sich mit einem Durchsuchungsbeschluss keinen Zutritt verschaffen, keinen Zutritt bekommen, dürfen sie nur im Falle "Gefahr im Verzug", "beruhigend" auf die Wachhunde einwirken.
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