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Verstöße gegen Tierschutz bei Milchbauern in Bayern

Fragen und Antworten rund um die Rindviehhaltung.
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1586 Beiträge • Seite 69 von 106 • 1 ... 66, 67, 68, 69, 70, 71, 72 ... 106
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Re: Verstöße gegen Tierschutz bei Milchbauern in Bayern

Beitragvon langholzbauer » Di Okt 06, 2020 15:43

Entschuldigt bitte!
Ich hatte das mehr in die Richtung abschreckende Wirkung gemeint.
Ich geh lieber das Risiko einer Vorstrafe wegen Körperverletzung ein, als meine Tiere von Spinnern verletzen zu lassen.
Für mich gehört das selbstverständlich zur Tirehalter-Verantwortung.

Und ich betone noch einmal:
Wenn's jeder so hält, ist es ganz schnell wieder ruhiger, weil das Risiko für die Einbrecher steigt!
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Re: Verstöße gegen Tierschutz bei Milchbauern in Bayern

Beitragvon T5060 » Di Okt 06, 2020 15:46

Der Einbrecher geht auf ein perfekt gesichertes Gelände und wird vor den Hunden gewarnt,
damit begibt er sich wissentlich in eigene Gefahr. Das ist genauso wie wenn du in die Steckdose greifst
oder auf der ICE Strecke an den Schienen horchst. Im letzten Fall zahlen die Erben noch den Schaden der Bahn einschl. eventueller Probleme des Lokführers.
[ :klee: Ein Botaniker ist sowas wie ein Cowboy, der auf einem Pony reitet :-) :klee: ]
[ :klee: Man muss nicht den Rechtsradikalismus bekämpfen, sondern die Blödheit von CDU, Grünen, SPD und FDP :klee: ]
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Re: Verstöße gegen Tierschutz bei Milchbauern in Bayern

Beitragvon DWEWT » Di Okt 06, 2020 15:56

langholzbauer hat geschrieben:Entschuldigt bitte!
Ich hatte das mehr in die Richtung abschreckende Wirkung gemeint.
Ich geh lieber das Risiko einer Vorstrafe wegen Körperverletzung ein, als meine Tiere von Spinnern verletzen zu lassen.
Für mich gehört das selbstverständlich zur Tirehalter-Verantwortung.

Und ich betone noch einmal:
Wenn's jeder so hält, ist es ganz schnell wieder ruhiger, weil das Risiko für die Einbrecher steigt!


Wie weit würde denn deine Tierhalter-Verantwortung beim Wolf gehen?
Antworte besser nicht!
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Re: Verstöße gegen Tierschutz bei Milchbauern in Bayern

Beitragvon T5060 » Di Okt 06, 2020 16:13

BGB 833(2) ist da einschlägig : Bei Wachhunden und die sind auf Einzelhoflagen erforderlich und dienen dem Broterwerb des Halters,
muss der Halter nur haften, wenn er die Verkehrssicherungspflicht erfüllt hat. Diese ist dann erfüllt, wenn die Hunde in einem abgeschirmten Bereich
sind und vor dem Betreten des Bereichs gewarnt wurde. Damit ist der Halter aus der straf - und zivilrechtlichen Verantwortung draussen.
Wenn demnächst Herdenschutzhunde Wanderer und Radler zerfetzen werden und das wird passieren, bekommt genau diese Frage eine neue Bedeutung.
[ :klee: Ein Botaniker ist sowas wie ein Cowboy, der auf einem Pony reitet :-) :klee: ]
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Re: Verstöße gegen Tierschutz bei Milchbauern in Bayern

Beitragvon langholzbauer » Di Okt 06, 2020 16:15

DWEWT hat geschrieben:
langholzbauer hat geschrieben:Entschuldigt bitte!
Ich hatte das mehr in die Richtung abschreckende Wirkung gemeint.
Ich geh lieber das Risiko einer Vorstrafe wegen Körperverletzung ein, als meine Tiere von Spinnern verletzen zu lassen.
Für mich gehört das selbstverständlich zur Tirehalter-Verantwortung.

Und ich betone noch einmal:
Wenn's jeder so hält, ist es ganz schnell wieder ruhiger, weil das Risiko für die Einbrecher steigt!


Wie weit würde denn deine Tierhalter-Verantwortung beim Wolf gehen?
Antworte besser nicht!

Hab ich kein Problem mit!
Wenn sich ein Wolf von mir an meinem Vieh erwischen lässt, ist mir die Strafe erstmal egal.
Und falls ich ihn erwische, weiss ich ihn zu entsorgen!
Kein Wolf hat mehr Rechte auf meine Tiere als ich, der sie täglich versorgt.
Und irgendwann werd ich es der Fr.Siegesmund und/oder den NABU- Jüngern persönlichen so sagen....
Sollen sie mich im Ernstfall halt verknacken und selber meine Flächen und Tiere derweil ordentlich pflegen.
Danach würden einige Menschen mehr wissen, was Landwirtschaft wirklich bedeutet!
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Re: Verstöße gegen Tierschutz bei Milchbauern in Bayern

Beitragvon DWEWT » Di Okt 06, 2020 17:34

landwirt 100 hat geschrieben: Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.[/i]


Das ist der entscheidende Satz! Im Zweifel entscheidet der Richter über die Angemessenheit. Auf einen einen klaren Menschenverstand, würde ich mich da nicht verlassen.
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Re: Verstöße gegen Tierschutz bei Milchbauern in Bayern

Beitragvon T5060 » Di Okt 06, 2020 18:09

Die Verbrecher-SOKO basht um 19.30 in SWR Aktuell und um 21.45 im ersten Zwangsfernsehen wieder einen Landwirt.
[ :klee: Ein Botaniker ist sowas wie ein Cowboy, der auf einem Pony reitet :-) :klee: ]
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Re: Verstöße gegen Tierschutz bei Milchbauern in Bayern

Beitragvon Fassi » Di Okt 06, 2020 18:39

landwirt 100 hat geschrieben:Vielen Dank § 833 BGB ist da sehr eindeutig falls Wachhunde in diesem Paragrafen erfasst sind.
Also Einbrecher verirrt sich im Bullenstall und wird umgelegt. Pech gehabt. Somit müsste es für den ausbruchsicher eingezäunten Wachhund ebenso gelten.


Eben nicht, zumindest im Rahmen von Hunden. Wie gesagt, googlet da doch einfach mal nach den Gerichtsurteilen. Hab ich (und meine Schwägerin; ist Volljuristin und auch in anderen Quellen nachgeschaut) in letzter Zeit öfters gemacht, weil der Deutsch Drahthaar meines Bruders ein Problem mit Nachbars Katzen auf dem eigenen 1,8m hoch eingezäunten Grundstück hat. Das sind immer Einzelfallentscheidungen. Richter A sagt, jawoll, der eingezäunten ist genug der Verkehrssicherungspflicht und spricht den Hundehalter frei. Richter B sagt, nein ist es nicht und verknackt den Hundehalter. Diese Frage kann man nicht wirklich rechtssicher beantworten. Mit den Herdenschutzhunden wird noch lustig werden. Recht haben und Recht bekommen sind halt immer noch zwei verschiedene Dinge.

langholzbauer hat geschrieben:Ich geh lieber das Risiko einer Vorstrafe wegen Körperverletzung ein, als meine Tiere von Spinnern verletzen zu lassen.
Für mich gehört das selbstverständlich zur Tirehalter-Verantwortung.


Du weißt aber schon, dass du mit der Vorstrafe einigen Einfluss auf dein Privatleben hast? Jagd- und Angelschein haben sich erledigt, Sportschütze wirst damit auch nicht mehr (zumindest mit eigenen Waffen). Diverse Jobs (zB bei der Post, im öffentlichen Dienst, Triebfahrzeugführer) kannst du auch vergessen, sobald ein Führungszeugnis verlangt wird, wars das. Im Endeffekt hat es für dich weitreichendere Konsequenzen wie für den Einbrecher.

Gruß
http://www.youtube.com/watch?v=AMpZ0TGjbWE

https://youtu.be/Tmq8KHPxdrE
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Re: Verstöße gegen Tierschutz bei Milchbauern in Bayern

Beitragvon langholzbauer » Di Okt 06, 2020 18:50

Die ganzen aufgezählten " Nachteile einer Vorstrafe" würden mich nicht stören. :roll:
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Re: Verstöße gegen Tierschutz bei Milchbauern in Bayern

Beitragvon DWEWT » Di Okt 06, 2020 19:37

T5060 hat geschrieben:Die Verbrecher-SOKO basht um 19.30 in SWR Aktuell und um 21.45 im ersten Zwangsfernsehen wieder einen Landwirt.


Ich habe den kurzen Beitrag um 19.30 Uhr gesehen. Da die gezeigte Tierhaltung inzwischen von der Behörde aufgelöst wurde, muss man annehmen, dass die erhobenen Vorwürfe nicht unzutreffend waren. Solidarität ist das wohl fehl am Platze!
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Re: Verstöße gegen Tierschutz bei Milchbauern in Bayern

Beitragvon T5060 » Di Okt 06, 2020 20:07

Wir brauchen das juristisch auch nicht ausdiskutieren, sondern man muss es auf eine betriebswirtschaftliche praktische Lösung hinführen :

Die Tierhalterhaftung muss sachgerecht versichert sein. Da es mittlerweile nicht nur um die Abwehr von Schadensersatzansprüchen geht, sondern auch um
strafrechtliche Belange, muss die Sachbearbeitung der Versicherung im Schadensfall auch funktionieren. Man braucht dann dort einen direkten Ansprechpartner
und nicht irgendwelche Telefonzentralen oder doofe Vermittler dazwischen. Bei den Anwälten in dem Thema funktioniert der ganz gut
https://www.niehus-rechtsanwaelte.de/t% ... tsgebiete/ - das dürfte bundesweit der Erfahrenste im Thema sein.
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