fedorow hat geschrieben:Aber auf sowas lass ich mich als Verkäufer nicht ein, wenn ich meine Ware liefere, die aber erst irgendwann später bezahlt wird ...
Zeitpunkt der Zahlung ist irrelevant.
Selbst wenn der Betrag sofort auf dein Konto überwiesen wird, darfst du den zurückzahlen und deine Ansprüche beim Insolvenzverwalter anmelden. Sollte dann von der Insolvenzmasse noch etwas übrig bleiben für die einfachen Lieferanten ...
Daher suche mal nach Insolvenzanfechtung.
Kann dich leider immer treffen:
https://youtu.be/2nn0n3PpUC0?si=Xm1jsyxoWwMR33g5

Ein Botaniker ist sowas wie ein Cowboy, der auf einem Pony reitet