Einhorn64 hat geschrieben:Ein Betrieb der sich einen recht guten Anwalt holt, und das betroffene Kreisveterinäramt hat reichlich beurlaubte Mitarbeiter...
Der gute Anwalt nutzt dir am Ende gar nichts. Du musst am Ende immer zu einer einvernehmlichen Lösung mit dem VetAmt kommen, auch wenn die Einvernehmlichkeit daraus besteht,
das du 1:1 die Forderung oder Wünsche des Vetamts umsetzt. Weiter ist fachlicher Beistand in Form eines Tierarztes oder Viehhaltungsverbands ( z.B. der MPR Bayern ) aus einem anderen Bundesland
erforderlich. Wenn man dann gegenüber dem Vetamt die Oberhand hat, muss man trotzdem noch dem Vetamt die Möglichkeit des geordneten bzw. des schadlosen Rückzugs gewähren.
Der Umgang mit den Vetämtern verhält sich synonym wie mit Strafverfolgungsbehörden innerhalb eines totalitären Staates.